Die Zukunftsfähigkeit NRWs hängt wesentlich von der Schulbildung ab. Bildung ist eine der zentralen Fragen und Herausforderungen dieses Jahrhunderts.
Mit dem neuen Schulgesetz soll in einem gerechten Schulwesen jedes Kind unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Talente optimal nutzen und entfalten können. Allgemeinbildung und Erziehung sollen wieder einen größeren Stellenwert in Schulen erhalten. Gleichzeitig werden aber auch die Eltern ermutigt, ihrerseits den Erziehungsauftrag wieder stärker wahrzunehmen.
Die individuelle Förderung aller Schüler*innen von Anfang an ist die zentrale Leitidee des neuen Schulgesetzes und sichert die Durchlässigkeit innerhalb der Schule und zwischen den Schulformen. Die Schüler*innen sollen noch besser als bisher gefördert werden, damit die Versetzung der Regelfall ist.
Wir als Schule müssen den Bedürfnissen von Schüler*nnen mit Entwicklungsverzögerungen oder mit besonderem Förderbedarf ebenso gerecht werden wie denen besonders begabter Schüler*innen.
Um diesem Anspruch Rechnung zu tragen, hat die KKS im Folgenden die Bausteine des schuleigenen Förderkonzeptes zusammengestellt.
Mit der individuellen Förderung geht auch die individuelle Beratung einher. Hier können Schüler*innen und Eltern sich neben der Beratung durch die Klassen- und Fachlehrer*innen auch an die Schulpsychologin, den Schulseelsorger oder den Schulsozialarbeiter wenden. Im Jahresplan fest verankert sind im 8. und im 9.Jahrgang Termine der Berufswahlberatung.
Weiter unten stellen wir die einzelnen Bausteine unseres Beratungskonzeptes vor.
Unsere Gesellschaft benötigt seit Langem und in Zukunft verstärkt Kinder und Jugendliche, die bereit sind, sich auf lebenslanges und zunehmend selbstständiges Lernen einzulassen und ihre personalen, interpersonalen und fachlichen Kompetenzen ständig zu erweitern. Deshalb verwirklicht die KKS in den Jahrgängen 5-7 ein Programm zur Förderung selbstständigen Lernens. Um unsere Schülerinnen und Schüler auf diese Aufgabe vorzubereiten, ist es notwendig, ihnen Werkzeuge und Methoden an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, nachhaltig zu lernen, um somit ihr schulisches und häusliches Lern- und Arbeitsverhalten positiv zu beeinflussen und den Lernerfolg zu ermöglichen.
Methodenkompetenz ist ein wichtiger Bestandteil des selbstständigen Lernens und bezieht sich auf die Fähigkeit, sich Wissen zu beschaffen, zu strukturieren, darzustellen, angemessen zu präsentieren, zu sichern, wieder darauf zuzugreifen und für sich erfolgreich zu verwerten. Die einzelnen Module bzw. Bausteine werden von den Klassenlehrerinnen und -lehrern in festgelegten Zeiträumen eingeführt und trainiert. Die Fachlehrerinnen und-lehrer greifen die eingeführten Lern- und Arbeitstechniken auf, sodass die Lernenden diese häufig anwenden und somit festigen können.
Bausteine des Methodentrainings:
Mit Hilfe der motivierend entwickelten Methoden-Bausteine eignen sich die Schülerinnen und -schüler grundlegende Lernkompetenzen an und bauen schon vorhandene Strukturen aus. Die einzelnen Module eröffnen ihnen grundlegende und erweiterte Lern- und Arbeitstechniken kennenzulernen und zu trainieren, wie zum Beispiel der Umgang mit Lernmaterialien, Ordnen und Abheften, das Gestalten des häuslichen wie auch schulischen Arbeitsplatzes und die effektive Erledigung von Hausaufgaben.
Nicht nur Methoden und fachliche Kompetenzen sind unentbehrlich, um lebenslanges Lernen zu realisieren und sich zu entwickeln, auch die Ausbildung eines angemessenen Sozialverhaltens ist in gleicher Weise ein Baustein, der die Persönlichkeitsentwicklung kennzeichnet und im Unterricht aufgegriffen wird, um angemessene Umgangsformen wahrzunehmen und sich durch beständiges Üben zu eigen zu machen, Lob und Kritik angemessen zu äußern und anzunehmen, Rücksicht zu nehmen und Kooperationsbereitschaft zu zeigen. Unser Ziel ist es, unsere Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, Verantwortung für ihr Lernen zu übernehmen und auch für den späteren Beruf oder die weiterführende Schule gut vorbereitet zu sein.
Lerncoaching
Seit dem Schuljahr 2022/23 bieten wir an der Käthe-Kollwitz-Schule das Lerncoaching an. Dies ist eine Förderung, die sich nicht konkret auf ein Fach bezieht, sondern vielschichtiger auf das Lernverhalten und die Potentiale der Schülerinnen und Schüler eingeht sowie diese reflektiert. Ein Lerncoaching verläuft demnach immer ganz individuell, je nachdem welche Ziele der Schüler oder die Schülerin mit dem Lerncoach gemeinsam erarbeitet. Vor allem möchten wir Schülerinnen und Schüler mit diesem Angebot ansprechen, die ihre Leistungen verbessern wollen, Lernblockaden mindern wollen, ihre Motivation und Konzentration verbessern oder den Mut zur mündlichen Mitarbeit stärken wollen.
Schülerinnen und Schüler können über verschiedene Wege zum Lerncoaching kommen. Sie können sich zunächst eigeninitiativ zu einem Coaching melden, von einer Lehrkraft vorgeschlagen werden oder durch die Eltern ernannt werden. Danach kommen die Schülerinnen oder Schüler zur ersten Lerncoaching-Stunde, in der sie über den Ablauf und das Vorgehen informiert werden. Anschließend müssen sie sich zur Teilnahme entscheiden und sich verbindlich zum Coaching anmelden. Eine Lerncoaching-Einheit dauert zwischen 20-45 Minuten, in der kleinschrittige Ziele festgesetzt werden.
Es werden über das Halbjahr bzw. Schuljahr mehrere Lerncoaching-Treffen zwischen Coach und Coachee stattfinden, um die Erreichung der Ziele zu reflektieren und ggf. neue Kleinziele zu setzen.
Die Lerncoaching-Stunden finden regulär im Nachmittagsbereich statt, können aber auch nach
Absprache am Vormittag erfolgen. Zuständig für das Lerncoaching an der KKS sind Frau Wall und Frau Wieching, die eine Ausbildung zum Lerncoach absolviert haben. Es ist sehr sinnvoll sich frühzeitig mit den Lerncoaches in Verbindung zu setzten, denn Veränderungsprozesse brauchen Zeit.
Kontakt:
Seit Beginn des Schuljahres 2007/08 gibt es an der Käthe-Kollwitz-Schule montags nachmittags eine individuelle Förderung der Schüler*innen insbesondere mit Teilleistungsschwächen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, die dort speziell gefördert werden.
Bei einem gemeinsamen Gespräch mit Eltern, Schüler*innen und Fachlehrer*innen werden Lernschwierigkeiten und Leistungsschwächen analysiert und Verantwortlichkeiten und mögliche Fördermaßnahmen besprochen. Diese Vereinbarungen werden auf einer Förderkarteikarte festgehalten und als „Vertrag“ von den an dem Gespräch teilnehmenden Personen unterschrieben.
Die Schule bietet zur individuellen Förderung an Montagnachmittagen Förderunterricht für die drei Hauptfächer in Kleingruppen an. Schüler*innen der Jahrgänge 5-7 werden dabei von älteren Schüler*innen unter Anleitung einer/s Fachlehrerin/s betreut. Die Fachlehrer*innen übernehmen gleichzeitig den Förderunterricht für Schüler*innen der Jahrgänge 8-10. Eine Anmeldung zu diesen Maßnahmen ist verbindlich und gilt für ein Halbjahr. Für diese Maßnahme entstehen pro Termin 2 € Kosten. Fünftklässler werden nur einstündig gefördert (1 € / Termin).
Grundsätzlich ist bei der Förderung zu bedenken, dass mit dem Alter des Schülers/der Schülerin die persönliche Verantwortung für den eigenen Lernerfolg zunimmt. Eigeninitiative ist also mit zunehmendem Alter gefordert.
Neben diesen individuellen Maßnahmen bietet die Schule auch viermal in der Woche eine Hausaufgabenbetreuung an.
Der offizielle Fachbegriff lautet Dyslexie, aber in Deutschland spricht man von „LRS“. Hinter dieser Abkürzung verbergen sich zwei Begriffe: Lese-Rechtschreib-Schwäche und Lese-Rechtschreib-Störung. LRS bezieht sich auf die Lesefähigkeit und die Rechtschreibfähigkeit, also nicht auf den Satzbau und die Grammatik.
Eine Schwäche bedeutet, ein Schüler/eine Schülerin ist schwach in der Rechtschreibung oder beim Lesen. Hier wurden z.B. bestimmte Rechtschreibregeln nicht verstanden oder verinnerlicht, diese müssen gelernt und geübt werden. Aber auch besondere emotionale Belastungen können auffällige Leistungen für einen gewissen Zeitraum herbeiführen, ausgelöst durch z.B. ein neues Umfeld, Familienprobleme, andauernde Streitigkeiten im Freundeskreis, Mobbing u.a. Wenn in der Schule eine LR-Schwäche auffällt, sollte gefördert werden und es kann aus pädagogischen Gründen ein Nachteilsausgleich für eine befristete Zeit gewährt werden, bis die Schwäche behoben wurde.
Eine Störung ist eine offiziell anerkannte Erkrankung, eingestuft nach dem ICD 10 (Internationales medizinisches Standartwerk der gelisteten Erkrankungen) unter Entwicklungsstörungen (ICD 10 – FP 81). Hierfür ist ein offizielles Gutachten von Psychologen, Psychiatern (u.a.) mit der Diagnose einer Entwicklungsstörung nach dem ICD 10 – FP 81.0 (Lese- und Rechtschreibstörung) und ICD 10 – FP 81.1 (Isolierte Rechtschreibstörung) notwendig. Nur bei dieser Diagnose hat der Schüler/die Schülerin den rechtlichen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in allen (deutschsprachigen) Fächern in allen Jahrgangsstufen und bei den Abschlussprüfungen. Bei einer Störung muss der Schüler/die Schülerin permanent während der gesamten Schulzeit daran arbeiten, damit er/sie nicht zurückfällt und Fortschritte wieder zunichte macht. Hier ist die Schule durch ein Förderangebot gefragt.
Die Formen eines Nachteilsausgleiches können individuell unterschiedlich sein, so wie die Ausprägung der LRS. Häufig brauchen die Schüler*innen mehr Zeit (z.B. 10 Min. bei einer Klassenarbeit). Es kann aber auch die Schrift vergrößert werden bei Texten, eine Checkliste zur Korrektur der Rechtschreibung oder auch technische Hilfsgeräte u.a. gewährt werden. Fehler in der Rechtschreibleistung werden „nachteilig berücksichtig“, d.h. es wird die Rechtschreibleistung gewertet, aber nicht jeder Fehler. Je nach Fehlerschwerpunkt(en) des Schülers werden „typische“ Fehler nicht gewertet. Die Aufhebung der Rechtschreibnote ist die stärkste Form eines Nachteilausgleichs, die es gibt. Alle Rechtschreibfehler nicht zu werten widerspricht in den meisten Fällen dem Recht auf Gleichheit und wird daher nur sehr selten gewährt. Es darf durch einen Nachteilausgleich keine Ungleichheit und somit kein unberechtigter Vorteil entstehen. Eine LR-Störung, die so gravierend ist, ist selten.
Die Förderung bei LRS erfolgt an der KKS in einem speziellen Förderunterricht. Wir bieten in der 5. und 6. Jahrgangsstufe einen 1-stündigen Förderunterricht im Nachmittagsbereich an. Dieser startet ab der 2. Unterrichtswoche. Die Gruppengröße variiert in der Regel zwischen 8 und 12 Schüler*innen.
In den Jahrgängen 7-10 erfolgt die Förderung durch spezielle Arbeitshefte oder Materialien mit Übungen zu allgemeinen Rechtschreibphänomen und individuellen Rechtschreibschwerpunkten durch die jeweiligen Deutschlehrer*innen.
Folgenden Bereiche sollen gezielt gefördert werden:
Die Lesekompetenz durch z.B. Vorlesen, Silbenlesen, Tandemlesen, Lesepaten, Inhalte erschließen und wiedergeben
Die Rechtschreibkompetenz durch z.B. Silbierung, orthografische Regeln, Wortschatzarbeit, Schreibübungen
Die Methodenkompetenz durch z.B. Nachschlagen im Lexikon, Texte überarbeiten und verbessern, Überprüfung von eigenen Texten
Lerntechniken erlernen und anwenden z.B. Merkwörter lernen mit Karteikarten, Eselsbrücken bilden
Wir arbeiten zudem an der Lernmotivation und wie man mit „Fehlern“ und „Versagen“ umgeht, um trotz einer LRS ein starkes Kind zu sein. Denn der Schulerfolg ist nicht abhängig von einer LRS! Hierfür sind andere Punkte ausschlaggebend. Schüler*innen sollten aktiv mitarbeiten in den Förderstunden und bereit sein an den incividuellen „Problemen“ zu arbeiten. Die Einstellung und Motivation beeinträchtigten die Lernfähigkeit. Zudem ist Ausdauer gefragt, da man über einem längeren Zeitraum an der Problematik arbeiten muss. Hier sind ebenso die Eltern gefragt, die unterstützen und motivieren, aber auch mit kontrollieren. Die Zusammenarbeit von Schüler*innen, Elternhaus, Schule und externen Helfer*inenn, wie z.B. der Schulpsychologin, ist wichtig.
Die Förderung kann auch außerhalb der Schule erfolgen und sollte einen professionellen Rahmen haben. Wenn Eltern keine Förderung durch die Schule nutzen wollen, muss dies schriftlich bestätigt werden und die Schule muss einen Nachweis über diese Förderung erhalten.
Es ist inzwischen unumstritten, dass es eine Rechenschwäche als isolierte schulische Minderleistung gibt. Es ist keine Krankheit, aber ihre Folgewirkungen können sich wie bei der Lese-Rechtschreibschwäche negativ auf die Psyche der betreffenden Kinder und Jugendlichen und ihr soziales Verhalten auswirken. Dauernde Misserfolge haben eine Verfestigung der Störung zur Folge und beeinträchtigen nicht nur die Persönlichkeitsentwicklung, die Schullaufbahn und die Berufskarriere, sondern belasten auch die gesamte Familie.
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 wird an unserer Schule als Eingangstest der „DEMAT 4“ bei allen Schülerinnen und Schülern und in Einzelfällen der „DüMA“ von Peter Jansen durchgeführt, um die mathematische Kompetenz in Bezug auf Inhalte der Mathematiklehrpläne der 4. Klassen zu erfassen.
Diese Tests geben zudem Hinweise auf erste Lücken im mathematischen Wissen und somit auch auf eine Rechenschwäche.
Zur Schließung dieser mathematischen Lücken, die sich bei Schüler*innen bereits in der Grundschule aufgrund vieler möglicher Gründe aufgebaut haben, wird an unserer Schule eine Förderstunde in der Woche angeboten.
Wenn sich die Vermutung auf eine mögliche Rechenschwäche von Seiten der Lehrer und Eltern erhärtet, steht eine Fachkollegin als Beratung an unserer Schule zur Verfügung. Für eine offizielle Diagnose verweisen wir allerdings auf Ärzte und Psychologen.
Die KKS hält den Einsatz von Beratungslehrer*innen für eine unbedingte Notwendigkeit. Für zahlreiche Kinder, Jugendliche und auch Eltern stellen nämlich die an sie gerichteten Erwartungen im Lebens- und Lernraum Schule eine Überforderung dar, woraus ein wachsender Bedarf an individueller Beratung im psycho-sozialen Bereich resultiert.
Jede Lehrerin/ jeder Lehrer ist Berater*in seiner/ihrer Schüler*innen. Diese tägliche Beratungstätigkeit aller Lehrenden an der KKS wird zusätzlich durch Frau Römling unterstützt, die erste Ansprechpartnerin ist und die Beratungen koordiniert, wenn eine Beratung über die der Lehrer*innen hinaus gewünscht wird.
Frau Römlings Schwerpunkte der Arbeit sind:
Beratungstermine können nach Absprache an Vor- und Nachmittagen in der Schule stattfinden. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind dabei selbstverständlich.
Über die Schullaufbahn jeder/s einzelnen Schülers/in wird in der Regel bei den Zeugniskonferenzen und am Ende der Erprobungsstufe in einer gesonderten Erprobungsstufenkonferenz beraten, an der jede/r den/ die Schüler/in unterrichtende/r Lehrer/in teilnimmt.
Die Klassenlehrer*innen und Fachlehrer*innen beraten Eltern und Schüler*innen bei auftauchenden Problemen während des Schuljahres bei Elternsprechtagen und in ihren Sprechstunden.
Bevor die Schüler*innen am Ende der sechsten Klasse ihr Wahlpflichtfach wählen, werden sie und ihre Eltern ausgiebig von den entsprechenden Fachlehrer*innen über Inhalte und Anforderungen der angebotenen Fächer informiert. Auch hier wird darüber hinaus eine individuelle Beratung durch die Fachlehrer*innen durchgeführt.
Nach umfangreicher Beratung aller Beteiligten (Eltern, Lehrer*innen, Schüler*innen) kann ein/eine Schüler/in in Ausnahmefällen während des Schuljahres zurückgesetzt werden, die Schule oder Klasse wechseln oder in der nächst höheren Klasse aufgenommen werden. In der Regel geschieht dieses aber zum Schuljahreswechsel.
Über die weiterführende Schullaufbahn können die Schüler*innen sich im Rahmen der Berufswahlberatung informieren und beraten lassen.
Berufsorientierung an der KKS
Die KKS nimmt an dem Landesprogramm "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAOA) teil.
Das standadisierte Verfahren beginnt in Klasse 8 und wird bis zum Abschluss weitergeführt. Das Ziel ist es, die Berufswahl effektiver und einfacher zu gestalten. Die Jahresplanung im Rahmen von KAOA und die aktuellen berufwahlbegleitenden Aktivitäten und deren Termine sind im Terminkalender aufgeführt.
Das Büro für die Berufsorientierung befindet sich im Schülercafé am Grünring - zu erreichen vom Schulhof aus über die Rampe zur Küche. Es ist die zentrale Anlaufstelle für Informations-, Gesprächs-, Beratungs- und Koordinierungsaufgaben rund um die Berufswahl. Sämtliche Aktivitäten der Berufsorientierung werden hier zusammengeführt und koordiniert.
Besonders angesprochen sind hier die Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jahrgangs, aber auch Lehrerinnen und Lehrer, Klassenlehrerinnen und -lehrer, Berufswahlkoordinatorinnen und -koordinatoren, Beraufsberaterinnen und -berater der Arbeitsagentur, Eltern und außerschulischen Partnerinnen und Partnern ist hier ein Raum gegeben.
Bei Fragen zur Berufswahl könnt Ihr Euch/können Sie sich gerne an Herrn Köhler wenden.
Unter folgendem Link könnt Ihr einen Termin bei der Berufsberaterin Frau Nagel buchen und Euch über deren Termine an der KKS und die Angebote der Agentur für Arbeit in Rheine informieren. https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rheine/berufsberatung/nagel
Jahresplanung der Berufswahlorientierung im Schuljahr 2024/25
Die schulpsychologische Beratungsstelle des Caritasverbandes Emsdetten-Greven e.V. bietet Unterstützung bei schulischen Fragen und Problemen. Das Beratungsangebot ist für Schülerinnen, Schüler und Eltern kostenfrei. Die Schulpsychologin, Frau Gunhild Ortmeier, unterliegt der Schweigepflicht. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Mögliche Themen für Schüler*innen, mit denen sie sich an Frau Ortmeier wenden können:
Mögliche Themen für Eltern und Erziehungsberechtigte, mit denen sie sich an Frau Braun wenden können:
Termine für die schulpsychologische Sprechstunde
in der KKS in Raum N1 jeweils dienstags in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr in den ungeraden Kalenderwochen.
Aufgrund der Pfingstferien kommt einmal ein 4-wöchiger Abstand zustande.
Dienstag, 27.02.2024
Dienstag, 12.03.2024
Dienstag, 09.04.2024
Dienstag, 23.04.2024
Dienstag, 07.05.2024
Dienstag, 04.06.2024
Dienstag, 18.06.2024
Dienstag, 02.07.2024
Caritasverband Emsdetten-Greven e.V.
Bachstraße 15, 48282 Emsdetten
Telefon: 02572-15739 (Sekretariat)
Schulsozialarbeit ist eine Form der Jugendsozialarbeit zur ganzheitlichen und lebenslagenorientierten Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler. Sie versteht sich als ein Angebot im Kontext der Schule für die Schülerschaft, die agierenden Lehrkräfte und die Eltern der Schülerinnen und Schüler. Verstanden als Sozialarbeit in der Schule kann Schulsozialarbeit zwischen den verschiedenen Erfahrungsbereichen von Kindern und Jugendlichen in und außerhalb der Schule vermitteln.
Die Präsenz von Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen in der Schule ermöglicht eine rasche Erreichbarkeit für die Kinder und Lehrerinnen und Lehrer am Ort Schule und führt damit zu einem niederschwelligen Unterstützungsangebot im Vorfeld von speziellen Beratungsleistungen oder Erziehungshilfe.
Durch die Schulsozialarbeit besteht in den Schulen die Chance, den Blick stärker auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zu werfen, um dadurch einen Zusammenhang zwischen fachlichem Lernen und einem Lernen herzustellen, das sich stärker an den lebensweltlichen Erfahrungen, den Wirklichkeitsbereichen und den Orientierungsmustern der Kinder ausrichtet, in der Annahme, dass Lernen am besten auf gelungener Lebensgestaltung aufbaut
Ziele
Die Schülerinnen und Schüler sollen Orientierungspunkte und Hilfestellungen für die Alltagsbewältigung erhalten, die ihre Eigeninitiative fördern, ihren Ehrgeiz wecken, ihre Lernmotivation steigern und ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Frühzeitig sollen soziale Problemlagen erkannt und geeignete Förder- und Hilfsmaßnahmen angeboten und ggfls. in das bestehende Netzwerk vermittelt werden. Mädchen und Jungen mit individuellen sozialen Problemlagen sollen durch sozialpädagogische Hilfestellungen integriert werden.
Eltern sollen konkrete Anregungen für ein konsequentes Erziehungsverhalten bekommen und bei der Durchführung der Änderungen begleitet werden können.
Die Kollegien sollen Unterstützung bei ihrer täglichen Arbeit erfahren und Anregungen für alternative Verhaltensweisen erhalten. In der gemeinsamen Ausgestaltung des Arbeitsfeldes zwischen Jugendhilfe und Schule sollen Synergieeffekte entstehen, die den beiden Professionen neben Eigenständigkeit und individuellen Handlungsmöglichkeiten auch die Möglichkeit zur Arbeit im Team gewährleisten.
Aufgaben
Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler
Sozialpädagogische Gruppenarbeit
Projektarbeit
Prävention und Krisenintervention
Zusammenarbeit mit Beratung- und Lehrkräften und Eltern
Kooperation / Vernetzung mit dem Sozialraum (z.B. Caritas, Kreisel, Jugendamt, Vereine, Jugendeinrichtungen und Familienzentren
Markus Hachmann verstärkt das Team der Käthe-Kollwitz-Schule als Schulseelsorger. Die Schulseelsorge ist ein Dienst der kath. Kirchengemeinde St. Pankratius für alle Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen an den weiterführenden Schulen in Emsdetten.
Gemeinsam mit der Schulpsychologin, dem Schulsozialarbeiter und der Beratungslehrerin gehört Markus Hachmann zum Beratungsteam unserer Schule. Insbesondere in Trauerfällen steht er uns seelsorglich zur Seite. Darüber hinaus plant er gemeinsam mit uns religionspädagogische Projekte, gestaltet die Advents- und Weihnachtszeit sowie weitere Aktionen und Gottesdienste an unserer Schule mit.
Gemeinsam mit Frau Peyrer leitet er das Fairtrade-Team unserer Schule und kümmert sich um die regelmäßige Rezertifizierung der KKS als „Fairtrade-School“.
individuelle Förderung
Frau Buchholz
LRS
Frau Wall
Frau Wieching
individuelle Beratung
Frau Römling
Schulpsychologin
Frau Ortmeier
Telefon: 02572-15739 (Sekretariat)
ortmeier@caritas-emsdetten-greven.de
Schulsozialarbeiter
Herr Nguyen
0173 9063512
nguyen@lernenfoerdern.de
Schulseelsorger
Herr Hachmann
02572/9603390 (Pfarrbüro)
hachmann-m@bistum-muenster.de