Haus- und Schulordnung

Die Käthe-Kollwitz-Schule möchte eine Schule sein, in der Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Interessen und Verhaltensweisen zusammenkommen und gemeinsam leben und lernen. Ein harmonisches Zusammenleben in einer Schulgemeinschaft ist nur dann möglich, wenn unser Handeln von Höflichkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und der Achtung der Persönlichkeitsrechte geprägt ist.
Erwartet wird, dass sich alle ihren Mitmenschen gegenüber so verhalten, wie sie selber behandelt werden möchten. Alle am Schulleben Beteiligte übernehmen die Verantwortung dafür, wie sie handeln und wie sie sich verhalten.

Folgende von der Schulkonferenz (Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer) beschlossenen Regeln sind von allen Schülerinnen und Schülern zu beachten:

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulhof.
  • Die als Notausgänge ausgewiesenen Ausgänge dürfen nur als Fluchtweg benutzt werden.
  • Fensterbänke, Heizungen und Treppen sind in allen Räumen und Fluren keine Sitzgelegenheiten.
  • Das Beschmieren und Zerkratzen von Mobiliar und Wänden sowie das Berühren von ausgestellten Arbeiten ist strengstens untersagt.
  • Die Fenster dürfen nur in Kippstellung geöffnet sein. Ausnahmen bilden das Lüften im Beisein des Lehrpersonals.
  • Der Verwaltungstrakt wird nur aus wichtigen Gründen aufgesucht. Vor dem Lehrerzimmer ist kein Aufenthaltsbereich.
  • Kaugummi kauen und Spucken sind generell verboten.
  • Das gegenseitige Bespritzen mit Wasser oder anderen Getränken ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
  • Schneeballwerfen und das Anlegen von Eisbahnen sind untersagt.
  • Während der Unterrichtszeit sollen sich alle im Gebäude und auf dem Schulhof ruhig verhalten.
  • Gefährliche Gegenstände wie Messer und Feuerzeuge sowie Sportgeräte wie Kick- und Skateboards dürfen nicht mitgebracht werden.
  • E-Scooter dürfen nicht mit in das Schulgebäude genommen werden. Sie werden bei den Fahrrädern abgestellt.
  • Von der Schule ausgeliehene Lehrbücher sind pfleglich zu behandeln und ggf. einzubinden.
  • Gäste der Schule müssen sich im Sekretariat anmelden. Das gilt auch für ehemalige Schülerinnen und Schüler. Auch die Gäste sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
     

Betreten und Verlassen der Schule

  • Die Schülerinnen und Schüler halten sich vor Beginn des Unterrichts (nicht vor 7:30 Uhr) auf dem Schulhof auf. Als Schulhof gilt der Innenhof zwischen den Gebäuden.
  • Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Fahrräder gehören in die vorgesehenen Fahrradständer.
  • Mit dem ersten Schellenzeichen um 7:40 Uhr begeben sich alle Schülerinnen und Schüler durch den Eingang im Forum bzw. den Treppenaufgang vom Schulhof direkt zu den Lehrer- oder Fachräumen laut Stunden- oder Vertretungsplan.
  • Der Eingang an der Sträterstraße ist Schülerinnen und Schülern der Fördergruppe, Besucherinnen/Besuchern und dem Lehrpersonal, der Eingang am Grünring ausschließlich dem Lehrpersonal vorbehalten. Der Eingang gegenüber dem ehemaligen kath. Pfarrheim (Übermittagsbetreuung) steht den Schülerinnen und Schülern nur nach Unterrichtsende als Ausgang zu den Bussen und Fahrradständern zur Verfügung. Der Ausgang im Neubau Richtung Kindergarten ist nur ein Notausgang.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.
  • Die Schülerinnen und Schüler begeben sich erst nach Pausenende in Richtung Sporthalle.
  • Der Spielplatz zwischen Schulgebäude und Sporthalle gehört nicht zum Schulgelände und ist daher in den Pausen nicht zu betreten.
     

Abwesenheit vom Unterricht

  • Die Schule ist für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Eltern und Schule müssen den Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern zu jeder Zeit lückenlos kennen.
  • Die Schule muss bei Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers bis 7:40 Uhr durch eine Erziehungsberechtigte/einen Erziehungsberechtigten telefonisch (02572 – 2937) benachrichtigt werden.
  • Fehlende Schülerinnen und Schüler werden zu Unterrichtsbeginn in das Klassen- bzw. Kursbuch eingetragen.
  • Bei Rückkehr muss der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer zeitnah eine schriftliche Entschuldigung des/der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können, erscheinen zum Unterricht, wenn sie nicht vorher eine andere Absprache mit der Fachlehrerin/dem Fachlehrer getroffen haben.
  • Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit wird das im Sekretariat erhältliche Abmeldeformular ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben wieder mitgebracht.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich zum Ende der Stunde oder in den Pausen abmelden wollen, müssen dies bei der Fachlehrerin/dem Fachlehrer tun, bei der/dem sie in der nächsten Stunde Unterricht haben.
  • Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind zu vermeiden. Sie werden nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet und müssen durch ein entsprechendes ärztliches Attest belegt werden.
     

Verhalten im Unterricht

  • Lehrerinnen und Lehrer ebenso wie Schülerinnen und Schüler haben für pünktlichen Unterrichtsbeginn zu sorgen. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin/kein Lehrer erschienen, meldet die/der Klassen- oder Kurssprecherin/Kurssprecher dies im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung.
  • Während des Unterrichts wird nicht gegessen.
  • Kappen und Mützen werden während des Unterrichts abgesetzt.
  • Eine Toilettenbenutzung ist während der Unterrichtszeiten nicht vorgesehen (auch bei Doppelstunden) und in Ausnahmefällen nur einzeln erlaubt.
  • Die Klassen- bzw. Kurslehrerinnen/Kurslehrer legen zu Beginn des Schuljahres einen Wochenplan für Tafel- und Ordnungsdienst fest (dokumentiert im Klassen- bzw. Kursbuch), der jeweils von zwei Schülerinnen/Schülern mit der entsprechenden Zuverlässigkeit wahrgenommen wird.
  • Die Stühle werden nach Unterrichtsende an die Tische geschoben.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer schließen die Fach- und Lehrerräume vor großen Pausen, bei Raumwechsel und nach Unterrichtsende ab.
  • Ein Wegbringen der Taschen in einen anderen Gebäudetrakt ist während der großen Pausen nicht gestattet. Die Taschen bleiben in diesem Fall im Forum.
     

Vertretungsregelung

  • Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich rechtzeitig über den Vertretungsplan zu informieren und ggf. das erforderliche Material für den ausgewiesenen Vertretungsunterricht mitzubringen bzw. sich entsprechend vorzubereiten.
     

Verhalten während der Pausen

  • Alle Schülerinnen und Schüler verlassen während der Pausen das Gebäude und halten sich auf dem Schulhof auf.
  • Bei Regen wird durch eine Durchsage vor Beginn der Pause angekündigt, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Forum oder im unteren Flur des Zwischengebäudes bis zu den Toiletten aufhalten dürfen. Der Aufenthalt in den übrigen Fluren ist untersagt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass Unfälle möglichst vermieden werden. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, muss die/der Aufsicht führende Lehrerin/Lehrer sofort verständigt werden, damit schnelle Hilfe geleistet werden kann.
  • Müll gehört in die aufgestellten Abfalleimer.
  • Zur Vermeidung von Unfällen sind bei Ballspielen auf dem Schulhof nur Softbälle erlaubt!
  • Bei Ballspielen (Tischtennis, Basketball) ist auf die anderen Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof Rücksicht zu nehmen.
  • Die Toiletten und die Vorräume sind keine Aufenthaltsräume. Sauberkeit und ordentliches Benehmen werden besonders hier von unseren Schülerinnen und Schülern erwartet. Für vorsätzliche Verschmutzung und Sachbeschädigung werden die Schülerinnen und Schüler zur Verantwortung gezogen.
  • Das Schulsekretariat ist für Schülerinnen und Schüler nur während der zwei großen Pausen geöffnet.
  • Der Aufenthalt während der Mittagspausen ist nur im Forum bzw. auf dem Schulhof gestattet. Für die Aufsicht im Forum und auf dem Schulhof sind Lehrerinnen und Lehrer eingeteilt.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler für ein Essen in der Übermittagsbetreuung anzumelden.
  • In den Mittagspausen dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 das Schulgelände nicht verlassen.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 - 10 dürfen das Schulgelände während der Mittagspause nur dann verlassen, wenn der Schule eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/ Eltern vorliegt, die sich als Übermittags-Ausweis im Schulplaner befindet. Die Schülerinnen und Schüler haben diesen bei Aufforderung vorzuzeigen. 
     

Sauberkeit in und an der KKS – Pickdienst

Wir haben an der KKS einen Pickdienst, der nach den Pausen für Sauberkeit im Schulgebäude sorgt. Jede Klasse hat für eine Schulwoche die Verantwortung für den Pickdienst. Für jeden Tag der Woche wird durch die Klassenleitung eine Gruppe von 5-6 Schülerinnen und Schülern zusammengestellt, die am Beginn der Pausen Picker und Eimer bei Herrn Mersch abholt. Kurz nach Ende der Pause (max. 10 Minuten nach dem Schellen) müssen die Geräte wieder bei Herrn Mersch abgegeben werden. Die Zuständigkeitsbereiche werden von der Klassenleitung erklärt und während der Einsatzwoche auf Sauberkeit kontrolliert. Wenn eingeteilte Schülerinnen und Schüler ihrer Verantwortung nicht nachkommen, müssen diese nach 13 Uhr reinigen.

In den Mittagspausen sind Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs, die nachmittags Unterricht haben, für die Sauberkeit im Forum verantwortlich.

Suchtmittel

  • Das Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten.
  • Das Mitführen, Konsumieren und Weitergeben von Alkohol und Drogen ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird umgehend die Polizei verständigt.
     

Elektronische Geräte

  • Handys/Smartphones müssen während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände vollständig ausgeschaltet sein und in der Schultasche aufbewahrt werden.
  • Smartwatches dürfen nicht mit dem Smartphone gekoppelt sein, vor allem nicht bei Klassenarbeiten oder Tests.
  • Weitere elektronische Geräte und Kopfhörer bleiben ebenfalls ausgeschaltet in der Schultasche.
  • Bei Zuwiderhandlungen werden oben genannte Geräte für einen Zeitraum von bis zu einer Woche weggenommen (§ 53 Absatz 3 Schulgesetz), bei der Schulleitung deponiert und müssen dort von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  • Das heimliche Fotografieren und Filmen von Personen oder Aufzeichnen des Unterrichts stellt nach §201 StGB einen Straftatbestand dar und wird entsprechend geahndet.


Bei Verstößen gegen Regeln und Verbote unserer Haus- und Schulordnung werden Erziehungsmaßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen nach §53 des Schulgesetzes durchgeführt.
Die Klassenlehrerinnen und -lehrer besprechen zu Beginn des Schuljahres die Haus- und Schulordnung mit ihren Klassen.
Alle Schülerinnen und Schüler und deren Eltern bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme der Haus- und Schulordnung und verpflichten sich damit, diese einzuhalten.